Der Weg zum Erbe in Spanien

Seit mehr als 15 Jahren bearbeiten wir Erbfälle im deutsch-spanischen Rechtsverkehr und setzen uns spanienweit mit unserer Expertise für Ihre Belange ein.

DER WEG ZUM ERBE IN SPANIEN
Nach Erhalt Ihrer Anfrage überprüfen wir die übersandten Daten und Dokumente und nehmen eine erste Einschätzung des Sachverhaltes vor.
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Wir teilen Ihnen die Kosten für die Erbschaftsannahme in Spanien mit und informieren Sie, falls weitere Dokumente und Auskünfte benötigt werden.
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Bei Auftragserteilung senden wir Ihnen eine Vollmacht zu, die uns ermächtigt, für Sie in Spanien tätig zu werden und alle Schritte der Erbschaftsannahme für Sie durchzuführen, ohne dass Sie vor Ort in Spanien sein müssen.
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Nach Zusammenstellung der richtigen Unterlagen und Beantragung der notwendigen spanischen Dokumente, bereiten wir den Notartermin für die Erbschaftsannahme in Spanien für Sie vor und vertreten Sie bei der notariellen Beurkundung der Erbschaftsannahme.
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Wir erstellen die spanische Erbschaftsteuererklärung für Sie und reichen diese beim spanischen Finanzamt ein. Wir beantragen ebenfalls die gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer für Sie.
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Wir setzen uns sowohl mit dem spanischen Grundbuchamt als auch mit dem spanischen Katasteramt in Verbindung und beantragen die Aktualisierung sowohl des Grundbuches als auch des Katasters.
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Wenn dies gewünscht wird, können wir auch die Auflösung der ererbten Bankkonten oder die Übertragung von Geldanlagen auf Sie als Erben veranlassen. Für diesen Vorgang wird eine Bankvollmacht benötigt, die wir Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung stellen.
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Ihre Vorteile:

Schnell - Fair - Mit hohem Sachverstand

Gute Gründe, uns mit Ihrer Erbschaftsangelegenheit in Spanien zu beauftragen: